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Schulrat Sekundarschule - Anordnung Ersatzwahl

12.04.2023

Schulrat Sekundarschule – Anordnung Ersatzwahl
Infolge Wegzugs eines Mitglieds des Schulrats der Sekundarschule Therwil ist eine Ersatzwahl für den Rest der Amtsperiode bis 31. Juli 2024 vorzunehmen. Die Wahl erfolgt gemäss § 9 Abs. 1 Bst. e der Gemeindeordnung an der Urne. Eine stille Wahl ist möglich.
Wahlvorschläge und Fristen

  • Als Wahltermin für die Ersatzwahl für den Schulrat der Sekundarschule Therwil wird der Sonntag, 18. Juni 2023 angeordnet.
  • Wahlberechtigt sind alle stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner von Therwil.
  • Zur Ermöglichung der stillen Wahl können bei der Gemeindeverwaltung bis zum 62. Tag vor dem Wahltag (Montag, 17. April 2023, 12.00 Uhr) Wahlvorschläge eingereicht werden. Das Formular können Sie HIER öffnen.
  • Wenn am 41. Tag vor dem Wahltag (Montag, 8. Mai 2023) nur ein Wahlvorschlag für die Behörde vorliegt, widerruft die Erwahrungsinstanz (Gemeinderat) die Urnenwahl, erklärt den/die Vorgeschlagene/n als gewählt und veröffentlicht den Damen der gewählten Person mit dem Hinweis auf die Beschwerdemöglichkeit.
  • Die Wahlvorschläge dürfen nicht mehr als eine Kandidatin bzw. einen Kandidaten enthalten. Der/die Vorgeschlagene ist mit seinem/ihren Vornamen, Namen, Geburtsdatum, Beruf bzw. Tätigkeit, Wohnadresse und Heimatort zu bezeichnen.
  • Die Wahlvorschläge müssen die unterschriftlichen Zustimmungen der Vorgeschlagenen zu ihrer Kandidatur enthalten. Die Zustimmung kann nicht zurückgezogen werden.
  • Die Wahlvorschläge müssen von mindestens 15 in Therwil wohnhaften Stimmberechtigten handschriftlich unterzeichnet sein. Stimmberechtigte können nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen und nach Einreichung des Wahlvorschlages die Unterschrift nicht zurückziehen.

Falls keine stille Wahl zustande kommt, gilt Folgendes:

  • Kommt es zu einer Urnenwahl, gilt bei der Ersatzwahl das absolute Mehr. Erreicht keine/r der Vorgeschlagenen das absolute Mehr, muss eine Nachwahl angesetzt werden.
Gemeinsamer Versand von Wahlprospekten / Aufstellen von Wahlständern
  • Auf einen gemeinsamen Versand von Wahlpropaganda sowie auf das Aufstellen von Wahl-ständern wird bei der Ersatzwahl verzichtet.

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