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Feuerungskontrolle

Feuerungskontrolle
Feuerungskontrolle - Website der Fred Senn AG
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Raumplanung / Umwelt
Luft und Klima

Die Öl- und Gasfeuerungskontrolle der Heizungsanlagen muss nach der geltenden Umweltschutzgesetzgebung alle zwei Jahre durchgeführt werden. Die Gemeinde überwacht den Vollzug und ordnet entsprechende Massnahmen an. Die Gemeinde Therwil ist in zwei Sektoren eingeteilt – Sektor Ost (Marchbach bis Reinach) und Sektor West (Marchbach bis Biel-Benken).

Damit die Feuerungskontrolle durchgeführt werden kann, erhalten die Betroffenen rechtzeitig eine Ankündigung. Die Hauseigentümer/innen können frei wählen, wer die Kontrolle durchführt. Es sind auch private Servicefirmen mit Fachausweis zugelassen. Der amtliche Feuerungskontrolleur kommt bei Ihnen vorbei, wenn Sie ihn bestellen oder die Feuerungskontrolle nicht anderweitig durchführen lassen.

Die Kosten für die Feuerungskontrolle betragen:
 

  • CHF 79.30 inkl. MwSt. für einstufige Anlagen
  • CHF 102.30 inkl. MwSt. für zweistufige Anlagen
  • CHF 119.00 inkl. MwSt. für modulierend

     

  • Bearbeitungsgebühr für Messungen durch Servicefirmen: CHF 37.15 inkl. MwSt.
  • Mahngebühr/Nichteinhalten der Fristen: CHF 10.00
  • Abwesenheit des Anlagebetreibers: CHF 29.10 inkl. MwSt.
  • Spezieller Zeitaufwand/Arbeitsgänge: CHF 22.10 inkl. MwSt. pro Viertelstunde

 

Die amtliche Feuerungskontrolle wird in Therwil durchgeführt durch:
 

Fred Senn AG
Mittlere Strasse 70
4056 Basel
Tel. 061 383 11 70
Fax 061 383 11 71

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Gemeindeverwaltung Therwil
Bahnhofstrasse 33
4106 Therwil

Tel. 061 725 21 21
E-Mail an die Gemeinde

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Mittwoch      08.30 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
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Steuerabteilung: Gleiche Öffnungszeiten wie Verwaltung, jedoch am Nachmittag NUR auf Termin


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Montag    16.00 - 18.00 Uhr
E-Mail der Gemeindepolizei
Telefon 061 723 04 17 / 18


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Werkhofstrasse 6
4106 Therwil
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Freitag 11.00 - 12.00 Uhr / 13.00 - 16.00 Uhr
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Telefon 061 721 76 30, während obigen Öffnungszeiten

 

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