Betreibungsregisterauszug

Betreibungsregisterauszug
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Betreibungsamt BL
Ausweise und Bescheinigungen

Der Eintrag im Betreibungsregister kann der betriebenen Person Unannehmlichkeiten bereiten: Jeder spätere Verhandlungspartner, ja überhaupt jede Person, welche "ein Interesse glaubhaft macht", kann vom Betreibungsamt Auskunft über den Stand des Betreibungsregisters verlangen. Die eingetragenen Betreibungen können vor allem bei der Wohnungs- und der Arbeitssuche ein Handicap darstellen.

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