Dort, wo die Renten, das Einkommen und das Vermögen nicht ausreichen, die minimalen Lebenskosten zuhause oder in einer Betreuungseinrichtung zu decken, helfen die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV, Krankenkassen-Prämienverbilligungen, Hilflosenentschädigungen und Assistenzbeiträge.
Ergänzungsleistungen, Krankenkassen-Prämienverbilligungen
Grundsätzlich werden Sie über Ihre Berechtigung für eine Krankenkassen-Prämienverbilligung informiert, sobald Ihre Steuern definitiv veranlagt sind. Bei einem Zuzug aus einem anderen Kanton oder aus dem Ausland können Sie die Prämienverbilligung beantragen.
Anmeldeformulare für Krankenkassen-Prämienverbilligungen und/oder Ergänzungsleistungen erhalten Sie bei der Sozialversicherungsanstalt Basel-Landschaft.
Sozialversicherungsanstalt Basel-Landschaft
Hauptstrasse 109
4102 Binningen
Telefon 061 425 25 25, info@sva-bl.ch
www.sva-bl.ch
Hilflosenentschädigung, Assistenzbeitrag
Bezügerinnen und Bezüger von Altersrenten der AHV und/oder Ergänzungsleistungen, welche bei alltäglichen Lebensverrichtungen wie Ankleiden, Aufstehen, Absitzen, Essen, Körperpflege etc. die Hilfe anderer Menschen benötigen, haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung.
Bezügerinnen und Bezüger einer Hilflosenentschädigung der IV, die zuhause leben und regelmässig Hilfe benötigen, haben zudem Anspruch auf einen Assistenzbeitrag.
Für weitere Informationen sowie Anspruchsabklärungen wenden Sie sich direkt an:
Sozialversicherungsanstalt Basel-Landschaft
Hauptstrasse 109
4102 Binningen
Telefon 061 425 25 25, info@sva-bl.ch
www.sva-bl.ch
Gemeindebeiträge an die Pflegekosten gemäss neuer Pflegefinanzierung
Die neue Pflegefinanzierung regelt die Aufteilung der Kosten für die Pflege in einer stationären Pflege- und Betreuungseinrichtung und für die Pflege zuhause.
Die Beiträge der Krankenversicherer und die Beiträge der Versicherten an den Pflegekosten sind dabei per Bundesgesetz festgelegt. Der Kanton legt die Pflege-Normkosten (d.h. diejenigen Kosten, welche für einen bestimmten Pflegeaufwand verrechnet werden dürfen) fest. Der Gemeindebeitrag besteht aus der Differenz zwischen den Normkosten und den Beiträgen der Krankenversicherer und der Versicherten. Die Pensions- und Betreuungskosten müssen von den Versicherten selbst getragen werden.
Für Pflegeleistungen ausserhalb des Kantons Basel-Landschaft werden Beiträge im gleichen Umfang wie im Kanton Basel-Landschaft erbracht.
Weitere Informationen finden Sie unter www.altersfragen.bl.ch/Pflegefinanzierung
Gemeindebeiträge an den Heimaufenthalt bei fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit
In Fällen, in denen trotz mangelnder finanzieller Leistungsfähigkeit kein Anspruch auf Ergänzungsleistungen besteht, können die Gemeinden unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge an die Kosten des Aufenthaltes in einer stationären Betreuungseinrichtung ausrichten.
Mietzinsbeiträge
Die Gemeinde Therwil richtet an Familien und Alleinerziehende sowie an IV- und AHV-Rentnerinnen und -Rentner in bescheidenen finanziellen Verhältnissen kommunale Mietzinsbeiträge aus.
Weitere Informationen finden Sie unter diesem Link.